
Psychotherapie für Privatpatienten
Psychotherapie für Privatpatienten – Individuelle Therapie in unserer Praxis
In unserer Praxis für Psychotherapie bieten wir Ihnen ein breites und maßgeschneidertes Therapieangebot an. Unsere Therapieansätze umfassen sowohl die Verhaltenstherapie als auch die Behandlung psychiatrischer Störungen und seelischer Belastungen. Wir sind spezialisiert auf die Behandlung von Erwachsenen, die eine psychische oder emotionale Unterstützung suchen.
Unsere Praxis betreut hierbei Privatversicherte, Beamte / Beihilfe-Versicherte, EU-Versicherte sowie Patienten aus Luxemburg. Für psychiatrische Privatleistungen ist keine vorherige Genehmigung der Krankenkassen erforderlich. Auch Ersttermine und die psychotherapeutische Sprechstunde (probatorische Sitzungen) können ohne Anzeigepflicht durch die Krankenkassen durchgeführt werden.
Wir bieten Kurzzeittherapien sowie Langzeittherapien in der Verhaltenstherapie an. Hierbei nutzen wir wissenschaftlich fundierte Methoden, die individuell auf Ihre psychischen Belastungen und Bedürfnisse abgestimmt werden.
Unsere Leistungen für Privatpatienten
Unsere Privatpsychotherapie umfasst folgende Leistungen:
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Verhaltenstherapie: Behandlung von Ängsten, Depressionen, Trauma, ADHS und anderen psychischen Belastungen.
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Psychotherapeutische Sprechstunde: Für Erstgespräche und die probatorische Sitzung zur Klärung Ihrer Anliegen.
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Langzeit- und Kurzzeittherapien: Je nach Bedarf bieten wir Ihnen kurze, zielgerichtete Therapien oder langfristige Begleitung.
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Psychiatrische Privatbehandlung: Umfassende Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen, ohne die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Krankenkassen.
Vorteile für Privatpatienten in unserer Praxis
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Individuelle Betreuung: Ihre therapeutische Behandlung wird maßgeschneidert, um Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zu erreichen.
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Flexibilität und schnelle Terminvergabe: Privatpatienten genießen schnelle Zugangsmöglichkeiten zu Therapieplätzen und kurze Wartezeiten.
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Begleitende medikamentöse Behandlung bei Bedarf
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Keine Genehmigungspflicht: Für Erstgespräche und Kurzzeittherapien sind keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.


